FTI–Insolvenz Ersteinschätzung
Unser Reiserechtsteam von Schumacher & Partner berät und vertritt Sie in sämtlichen Reiseangelegenheiten. Nutzen Sie unsere perfekte Arbeitsweise für gute Lösungen. Bitte machen Sie nachfolgend genaue Angaben zu Ihrem Anliegen.
Zur Bearbeitung Ihrer FTI-Angelegenheit benötigen wir Ihre Buchungsbestätigung, Ihren Sicherungsschein sowie -wenn vorhanden- die Absage der Reise durch Ihren Reiseveranstalter.