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Wir sind Ihr zuverlässiger Partner bei allen Problemen rund um Ihre Reise.
Einreichen in wenigen Schritten.
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Kosten nur im Erfolgsfall (mehr lesen...)
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Erfahrung
10 Jahre Erfahrung
ReiseundFlug
Natürlich wünschen wir Ihnen für Ihre Ferien alles andere als „ReiseundFlug“. Aber falls Ihre Reise doch mal mehr Alptraum als Traumurlaub war, sind wir Ihr zuverlässiger Partner bei allen Problemen, die rund um Ihre Reise auftreten können. Ob Reisestornierung oder Flugausfall, ob Hotellärm oder nicht erbrachte Leistungen – wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und Ihre Erstattung, eine Reisepreisminderung oder sogar eine Schadenersatzforderung zu erhalten!
Dabei unterstützen wir Sie
- Rückzahlung der Anzahlung bei Stornierungen von Reisen oder Flügen
- Entschädigungen bei Gepäckverlust oder -verspätung
- Überprüfung der Höhe von Stornierungskosten
- Durchsetzung von Reisepreisminderungsansprüchen
Bei berechtigten und ordnungsgemäß angezeigten Mängeln haben Sie gute Chancen, mit unserer Hilfe Ihre Reisepreisminderungsansprüche durchzusetzen und einen Teil des Reisepreises erstattet zu bekommen. Ihre Ansprüche können Sie dabei innerhalb von 3 Jahren nach Rückkehr von der Reise geltend machen! Es ist ganz einfach: In nur wenigen Schritten reichen Sie Ihre Anfrage ein. Wir überprüfen Ihren Fall und je nach Sachlage bieten wir Ihnen eine transparente, schnelle und risikolose Möglichkeit, Ihre Ansprüche mit unserer juristischen Unterstützung durchzusetzen.
Über uns & Hintergrund
Wir unterstützen Sie bei allen Arten von Reisepreisminderungsansprüchen, Flug- oder Reisestornierungen. Bei berechtigten und ordnungsgemäß angezeigten Mängeln stehen Ihre Chancen ausgesprochen gut, mit unserer Hilfe Ihre Reisepreisminderungsansprüche durchzusetzen und einen Teil des Reisepreises oder Ihre Anzahlung erstattet zu bekommen. In sehr extremen Fällen ist es sogar möglich, den gesamten Reisepreis zurückzufordern. Wir versuchen stets, für unsere Kunden das bestmögliche Ergebnis auf Basis des aktuell geltenden Reiserechts zu erzielen. Ihre Ansprüche können Sie dabei innerhalb von 3 Jahren nach Rückkehr von der Reise geltend machen!
Seit Beginn der Covid-19 Pandemie mussten tausende bereits gebuchter Pauschalreisen von den Anbietern abgesagt werden. Der Reiseveranstalter ist aber verpflichtet, den Reisepreis nach § 651 h V BGB innerhalb von 14 Tagen zu erstatten – was leider längst nicht immer geschah! Auch bei Eigenstornierungen durch den Kunden muss die Stornostaffel des Veranstalters nicht ohne Weiteres akzeptiert werden. Sehr häufig sehen Gerichte die in den AGB verankerten Stornokosten als überhöht an. Seit 8 Jahren erwirken wir für unsere Kunden Reisepreisminderungen zu ihren Pauschalreisen. Viele unserer Kunden haben zunächst selber versucht, ihre Ansprüche beim Reiseveranstalter geltend zu machen – um sich letztendlich doch an uns zu wenden. Aus unserer Tätigkeit wissen wir, wie schwer Pauschalreiseanbieter und Airlines es dem Verbraucher machen, mit ihnen überhaupt in Kontakt zu treten, geschweige denn, Ansprüche durchzusetzen. Auch im Falle der reihenweisen Absagen von Reisen in Folge der Corona Pandemie sind die Reiseveranstalter nur auf Druck ihrer eigentlich klar geregelten Pflicht zur Erstattung des gezahlten Reisepreises nachgekommen. Wir setzen Ihre Ansprüche durch und bleiben dran – notfalls gehen wir auch gerichtlich gegen den Anbieter vor. Und das Beste: Sie zahlen außergerichtlich nur im Erfolgsfall und in gerichtlichen Verfahren einen geringen Fixbeitrag, der noch dazu später in den meitsen Fällen verrechnet wird! Unser Service ist daher für Sie ohne finanzielles Risiko!
So funktioniert’s
Wählen Sie die für Sie passende Kategorie aus und geben Sie einfach die Daten Ihrer Reise ein und/oder laden Sie die dazugehörigen Dokumente hoch (Rechnung, Mängelanzeige, P.I.R.-Formular, Mängelanzeige etc.)
Meist innerhalb von nur 48 h überprüfen wir Ihren Fall auf Erfolgsaussichten und melden uns bei Ihnen mit allen relevanten Informationen zum weiteren Vorgehen. Sie entscheiden auf Basis unserer juristischen Einschätzung, ob und wie es weitergeht!
- Sie beauftragen uns und lehnen sich zurück. Wir kümmern uns um alles, schreiben den Reiseveranstalter an, fordern die Erstattung und machen Ihre Reisepreisminderung oder Ihre Schadenersatzforderung geltend.
- Sie beauftragen uns und lehnen sich zurück. Wir kümmern uns um alles, schreiben den Reiseveranstalter an, fordern die Erstattung und machen Ihre Reisepreisminderung oder Ihre Schadenersatzforderung geltend.
- Wenn der Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft auf unsere außergerichtlichen Schreiben nicht reagieren oder die Zahlung verweigern, setzen wir Ihre Forderung notfalls auch gerichtlich durch.
- In den meisten Fällen gelingt eine außergerichtliche Durchsetzung der Ansprüche. Wenn diese Zahlung auf unser Konto erfolgt, erstellen wir eine Abrechnung und überweisen Ihnen die Erstattungssumme abzüglich der Erfolgsprovision in Höhe von 25% inkl. MwSt.
- Oftmals erstatten die Reiseveranstalter/Airlines auf das in der Buchung hinterlegte Zahlungsmittel. In diesen Fällen erhalten Sie von uns eine Rechnung über die für den Erfolgsfall vereinbarte Provision in Höhe von 25% inkl. MwSt.
- Sollte im Rahmen der Durchsetzung ein gerichtliches Vorgehen notwendig werden (Näheres dazu unter….), so übernehmen wir das gesamte Prozesskostenrisiko für Sie (in Fällen mit überwiegender Erfolgsaussicht). In diesem Fall zahlen Sie lediglich eine Pauschale zur Deckung des Gerichtskostenvorschusses.
- Unsere Kunden mit Rechtsschutzversicherung können diese angeben, ihnen entstehen dabei keine Kosten (abgesehen von einer ggf. vereinbarten Selbstbeteiligung). In diesen Fällen stellen wir eine Deckungsanfrage und rechnen direkt mit der Versicherung ab.
Kosten bei Stornierungen
Ihr Reiseveranstalter hat die Reise abgesagt und Sie erhalten Ihre Anzahlung oder den bereits voll bezahlten Reisepreis nicht zurück? Oder mussten Sie die Reise aufgrund einer Reisewarnung selber kurzfristig stornieren? In diesen Fällen von Reiseausfall, Fremd- oder Eigenstornierungen von Pauschalreisen oder Flügen prüfen wir die Sachlage und machen je nach Ergebnis einen Anteil oder den gesamten Reisepreis bei der Gegenseite außergerichtlich geltend.
Sie gehen dabei kein Risiko ein, denn meist wird nur im Erfolgsfall eine Bezahlung fällig. 25% von der erzielten Erstattung berechnen wir dabei als Honorar.
- Bei Kunden mit Rechtsschutz-Versicherung rechnen wir über diese ab, ihnen entstehen folglich keine Kosten (abgesehen von der ggf. vereinbarten Selbstbeteiligung).
- Erstattet die Gegenseite auf eines unserer Konten, so erstellen wir nach Eingang umgehend und tagesgenau eine Abrechnung und überweisen Ihnen Ihre Erstattung abzüglich der vereinbarten 25% inkl. MwSt.
- Wenn der Veranstalter auf dem Wege der Zahlung eine Erstattung veranlasst, kommt die gesamte Erstattung auf Ihrem Konto an. In diesen Fällen erhalten Sie von uns eine Rechnung über die für den Erfolgsfall vereinbarte Provision in Höhe von 25% inkl. MwSt.
- Sehr häufig gelingt eine außergerichtliche Durchsetzung der Ansprüche. Sollte der Veranstalter sich aber hartnäckig weigern, muss ein Gericht die Rechtslage klären. Sofern unsere Anwälte eine überwiegende Erfolgsaussicht in Ihrem Fall sehen, übernehmen wir für Sie das Prozesskostenrisiko.
- In Fällen einer eingeschränkten Erfolgsaussicht liegt eine Entscheidung zum gerichtlichen Verfahren in unserem Ermessen, natürlich unter Einbeziehung des juristischen Rates unserer Anwälte. Sie können Ihren Fall dennoch zur gerichtlichen Durchsetzung bringen. In diesen Fällen berechnen wir eine Art „Selbstbeteiligung“ in Höhe der anfallenden Gerichtskosten (meist zwischen 80 und 190 Euro), damit übernehmen Sie einen kleinen Anteil des Prozesskostenrisikos.
- In Fällen ohne ausreichende Aussicht auf Erfolg sehen wir es als Ihr Interessenvertreter als unsere Pflicht an, Ihnen nicht zu einem gerichtlichen Verfahren zu raten. Unabhängig davon sind wir in Abtretungsfällen nicht verpflichtet, ins gerichtliche Verfahren zu gehen, wenn keine ausreichenden Aussichten auf Erfolg vorliegen.
- Wenn wir Ihren Fall als wenig erfolgversprechend ansehen, Sie aber dennoch versuchen wollen, Ihren Anspruch mit unserer Hilfe durchzusetzen, berechnen wir in diesen (wenigen) Fällen eine Bearbeitungspauschale für das außergerichtliche Vorgehen. Sofern wir dabei lediglich gegen einen Anspruchsgegner vorgehen, beträgt diese von 50,- Euro inkl. MwSt. Wenn wir mehrere Anspruchsgegner anschreiben müssen, beträgt die Pauschale 75,- Euro inkl. MwSt. Im Erfolgsfall verrechnen wir den Betrag vollständig mit unserer Honorarforderung.
Kosten in Fällen von Reisepreisminderungen
Sie wurden in einem anderen als dem gebuchten Hotel untergebracht und das war viel weiter vom Strand entfernt oder entsprach nicht derselben Kategorie? Sie hatten unter Baulärm zu leiden oder zwei der drei Pools waren geschlossen? Bei berechtigten und ordnungsgemäß angezeigten Mängeln (wichtig: Mängelanzeige vor Ort – LINK) haben Sie gute Chancen, mit unserer Hilfe Ihre Reisepreisminderungsansprüche durchzusetzen und einen Teil des Reisepreises erstattet zu bekommen. In ganz gravierenden Fällen (Reisepreisminderung mehr als 50%), könnte die Gegenseite sogar schadenersatzpflichtig sein. Ihre Ansprüche können Sie dabei innerhalb von 3 Jahren nach Rückkehr von der Reise geltend machen! Die Durchsetzung ist für Sie ohne finanzielles Risiko. Im Erfolgsfall berechnen wir ein Honorar in Höhe von 25% der Erstattungssumme – wenn wir nichts erreichen, entstehen Ihnen auch keinerlei Kosten.
- Kunden mit Rechtsschutz-Versicherung rechnen wir über diese ab, folglich entstehen Ihnen keine Kosten (abgesehen von der ggf. vereinbarten Selbstbeteiligung).
- Sobald die Gegenseite auf eines unserer Konten erstattet, erstellen wir weitgehend tagesgenau eine Abrechnung und überweisen Ihnen Ihre Erstattung abzüglich der vereinbarten 25% inkl. MwSt.
- Sehr häufig gelingt eine außergerichtliche Durchsetzung der Ansprüche. Sollte der Veranstalter sich aber hartnäckig weigern, müssen wir Ihr Recht gerichtlich durchsetzen. Wenn wir dafür eine hinreichende Erfolgsaussicht für Ihren Fall sehen, zahlen Sie lediglich eine „Selbstbeteiligung“ in Höhe der Gerichtskosten (meist zwischen 80 und 190 Euro). Damit übernehmen Sie einen kleinen Teil des Prozesskostenrisiko.
- Häufig kommt es bei gerichtlichen Entscheidungen zu Reisepreisminderungen zu einem Vergleich. Bei einer erzielten Vergleichsquote von >/= 80% werden die gezahlten Gerichtskosten in voller Höhe mit der Honorarforderung verrechnet und Ihnen somit erstattet. Bei einer Vergleichsquote <80% wird die Selbstbeteiligung zu 50% bei der Abrechnung angerechnet.
- In Fällen ohne ausreichende Aussicht auf Erfolg sehen wir es als Ihr Interessenvertreter als unsere Pflicht an, Ihnen nicht zu einem gerichtlichen Verfahren zu raten. Wir behalten uns vor, aussichtslose Fälle abzulehnen. Wenn Sie in diesen Fällen dennoch eine gerichtliche Durchsetzung wünschen, ist dies im Rahmen einer Vollmachtserteilung zu den Gebühren nach RVG natürlich möglich.
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Wenn wir Ihren Fall als wenig erfolgversprechend ansehen, Sie aber dennoch versuchen wollen, Ihren Anspruch mit unserer Hilfe durchzusetzen, berechnen wir in diesen (wenigen) Fällen eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 50,- Euro inkl. MwSt. Im Erfolgsfall verrechnen wir den Betrag vollständig mit unserer Honorarforderung.